Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 02.03.2000 - 2 Ws 92 - 94/00, 2 Ws 92/00, 2 Ws 93/00, 2 Ws 94/00   

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https://dejure.org/2000,45726
OLG Koblenz, 02.03.2000 - 2 Ws 92 - 94/00, 2 Ws 92/00, 2 Ws 93/00, 2 Ws 94/00 (https://dejure.org/2000,45726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02.03.2000 - 2 Ws 92 - 94/00, 2 Ws 92/00, 2 Ws 93/00, 2 Ws 94/00 (https://dejure.org/2000,45726)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 02. März 2000 - 2 Ws 92 - 94/00, 2 Ws 92/00, 2 Ws 93/00, 2 Ws 94/00 (https://dejure.org/2000,45726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kkh.de PDF

    Betrug durch vertragsärztliche Tätigkeit in unzulässigem Beschäftigungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexuna.de (Kurzinformation)

    Abrechnungsbetrug bei Scheingesellschaft

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Juristischer und wirtschaftlicher Schaden (Prof. Dr. Frank Saliger; HRRS 2012, 363)

Papierfundstellen

  • MedR 2001, 144
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Die Notwendigkeit von Einschränkungen wird diskutiert für Fälle des Abrechnungsbetrugs begangen durch Ärzte, die sich als Partner einer zugelassenen Gemeinschaftspraxis ausgaben, in Wahrheit aber lediglich Angestellte waren und denen deshalb vorgeworfen wurde, sich die Zulassung erschlichen zu haben (vgl. OLG Koblenz, MedR 2001, 144 f.).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2024 - 1 Ws 80/24
    (b) Abweichendes ergibt sich auch nicht unter Zugrundelegung der von der Staatsanwaltschaft angeführten höchstrichterlichen Grundsätze zur Schadensbestimmung beim Abrechnungsbetrug anhand der sog. "streng formalen Betrachtungsweise" (vgl. nur etwa: BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 -, juris Rn. 49; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14 -, juris Rn. 28 f.; s. a. BSG, Urteil vom 17. September 1997 - 6 RKa 86/95 -, juris Rn. 18; Urteil vom 4. Mai 1994 - 6 RKa 40/93 -, juris Rn. 18; OLG Koblenz Beschluss vom 02. März 2000 - 2 Ws 94/00, BeckRS 2000, 16863 Rn. 120, beck-online; Hefendehl, in: Münchener Kommentar zum StGB 4. Aufl. 2022, § 263 Rn. 854; Magnus, Aktuelle Probleme des Abrechnungsbetrugs, NStZ 2017, 249, 253).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2002 - L 3 KA 161/02

    Rückforderung von Honoraren aus einer gemeinschaftlichen Arztpraxis;

    In der Sache vermag die Antragsgegnerin die an eine "freie" Gemeinschaftspraxis zu stellenden Kriterien nur dahingehend zu umschreiben, dass eine "Gesamtschau" der vertraglichen Vereinbarungen eine "gleichwertige" Partnerschaft ergeben müsse (vgl. auch OLG Koblenz, B.v. 02. März 2000 - 2 Ws 92-94/00 - MedR 2001, 144, wonach den in Betracht zu ziehenden Faktoren lediglich ein indizieller Beweiswert beizumessen sei).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2023 - 12 KLs 572 Js 178731/17

    Keine Hochrechnung des Schadens auf die gesamte Abrechnung wegen einzelner

    Die Behauptung, eine Abrechnung sei komplett als betrügerisch zu werten, lässt sich beim Abrechnungsbetrug - von Fällen umfassender Abrechnung von Luftleistungen abgesehen - in der Regel dann aufstellen, wenn ein alle Abrechnungsposten umfassender (Formal) Mangel vorliegt: Das kann etwa der Fall sein, wenn Leistungen eines Arztes ohne Kassenzulassung über einen Strohmann abgerechnet wurden (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, juris Rn. 28 f.); wenn Pflegeleistungen vollständig durch Mitarbeiter erbracht wurden, die nicht über die mit der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügten (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 375/21, juris Rn. 8 ff.); wenn in einem MVZ, an dem sich unzulässigerweise ein Apotheker beteiligt hat, ärztliche Leistungen erbracht wurden (BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 21 ff.), oder bei Abrechnung von Leistungen nur scheinbar freiberuflicher Ärzte mit erschlichener Kassenzulassung, die tatsächlich angestellt waren (OLG Koblenz, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ws 92-94/00, juris).
  • OLG Stuttgart, 28.08.2008 - 5 Ws 48/08
    Ist aber gegen die (fehlende) Kostenentscheidung wegen Unanfechtbarkeit der Hauptentscheidung keine sofortige Beschwerde möglich, kann der unterbliebene Ausspruch gemäß § 33a StPO vom Ausgangsgericht nachgeholt werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Mai 2000 - 2 Ws 92/2000; OLG Düsseldorf Jur- Büro 1994, 292; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, Rn 12 zu § 464 m.w.N.).
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